Beratungsleistungen und Tätigkeitsschwerpunkte


 

  

Die Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Beratung liegen im Bereich des Telekommunikations- und Medienrecht sowie im Bereich des Datenschutzes.

 

Seit über 25 Jahren arbeite ich in diesen Rechtsgebieten, wobei die Themen Datenschutz und Cybersicherheit, zunehmend an Bedeutung gewonnen haben; nicht zuletzt durch die gesetzlich angedrohten Sanktionen, welche ein empfindliches Ausmaß annehmen können. Die rechtlichen Themen rund um das Thema "Künstliche Intelligenz" und "Data Act" haben die Komplexität zudem  nochmals erhöht. Gerne berate ich Sie gerne in Fragen rund um diese Rechtsbereiche, sowie in allgemeinen Rechtsfragen.

  Zu den Schwerpunkttätigkeiten zählen im Einzelnen:

 

  • Rechtsberatung im Bereich des Telekommunikations- und Medienrechts
  • Datenschutz (mehr als 10jährige Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter eines mittelständischen Unternehmens) inklusive der DSGVO-Umsetzung im Unternehmensumfeld unter Berücksichtigung von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Fragen zur KI-Verordnung und damit zusammenhängenden Anforderungen und Pflichten
  • Rechtsberatung zur Cybersicherheit (NIS-2-Umsetzungsgesetz und KRITIS-Dachgesetz) unter besonderer Berücksichtigung des BSI-Gesetzes, des BSI-Grundschutzes unter Berücksichtigung von ISO27001
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Schwerpunkt Telekommunikationsdienste
  • TK- und IT-Verträge im Geschäfts-, Endkunden und Vorleistungsbereich
  • Erörterung regulatorischer Fragestellungen und Beratung in Rechts- und Regulierungsangelegenheiten
  • Fragen und Beratung zum Telekommunikationsverbraucherschutz
  • Durch die langjährige Tätigkeit für und in den Branchenverbänden besteht ein breites Netzwerk zu Unternehmen, Institutionen Verbänden und Behörden (BNetzA, BMDS, VATM, BREKO etc.)
  • Fragen rund um mobiles Bezahlen und mobile Payment-Dienste im Endkunden und Vorleistungsbereich unter Berücksichtigung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und sonstiger relevanter Gesetze im Bereich der Zahlungsdienste

 

Die Kanzlei wird durch Rechtsanwalt Alexander Ditscheid als Einzelanwalt geführt. Er ist zugelassen am Landgericht Bonn.