Neues zum Hinweisgeberschutzgesetz
(16.03.2023)
Die Umsetzung der Ende 2019 in Kraft getretenen EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie in nationales Recht gestaltet sich schwieriger als
angenommen. Zur Erinnerung: Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen,
die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen). Dies bezieht
Arbeitnehmende, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht
begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet, mit ein. Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden. Die
Frist zur Umsetzung des Gesetzgebungsvorhabens in nationales Recht endete am 17.12.2021. Die EU leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Mitte Februar
dieses Jahres teilte die Kommission mit, Deutschland und sieben weitere Mitgliedstaaten vor dem EuGH zu verklagen.
Kurz danach scheiterte das Umsetzungsgesetz – für viele
überraschend – im Bundesrat an einem Veto der unionsgeführten Länder. Jetzt will die Ampelkoalition einen neuen Weg beschreiten. Deshalb wird sie nicht den Vermittlungsausschuss
anrufen, um das Umsetzungsgesetz auf diese Weise durchzusetzen, sondern das Gesetzesverfahren zweiteilen. Hierzu hat das Kabinett nun zwei von einander getrennte Formulierungen unterbreitet.
Eine betrifft einen Gesetzentwurf, der den Schutz von „Whistleblowern“ auf Bundesebene regelt und der aus Sicht der Koalition keine Zustimmungspflicht des Bundesrates auslöst.
Er beinhaltet damit die wesentlichen Teile des gescheiterten Regelungsvorschlags. Ein zweiter zustimmungsbedürftiger Teil des Gesetzes erweitert den Anwendungsbereich des HinSchG auf Landesbeamte. Die erste Beratung
im Plenum des Bundestags ist für Freitag, den 17.03. vorgesehen.
Inhaltlich soll es aber beim bisherigen Regelungsansatz verbleiben. Dies wir im Zweifel auf erneute Kritik der Union im Bundesrat stoßen Die Union hatte darauf
verwiesen, dass der Schutz von Hinweisgebern über die EU-Vorgaben hinausgehe, zudem beinhalte der Gesetzesentwurf Missbrauchspotenziale und belaste in nicht hinnehmbaren Maße kleine und mittlere
Unternehmen. Die Regierungskoalition hingegen wollte beim Schutz von Whistleblowern keine Abstriche machen. Die Diskussion über den Umfang die Ausgestaltung des Gesetzes
dürfte somit ihre Fortsetzung finden.